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BGH-Urteil: Nutzer müssen ihr WLAN schützen

Privatleute sind für die unberechtigte Nutzung ihres WLANs verantwortlich, wenn sie diesen nicht durch ein Passwort sichern. So urteilte heute am 12.05.2010 der BGH und stärkt damit auch die Musikindustrie.


Keinen Schadenersatz zahlen müssen Privatnutzer, wenn Fremde ihr ungesichertes WLAN-Netz zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen. Die Besitzer des WLAN´s können in solchen Fällen jedoch abgemahnt werden. So enschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem verkündeten Grundsatzurteil. Die Abgemahnten müssen demnach dann auch die entstehenden Kosten in Höhe von 100 Euro zahlen. Das Urteil ist von großer Bedeutung für die Musikbranche.

Clevere Betrüger kennen die Tricks: Viele Nutzer gehen nicht per Kabel ins Internet, sondern über WLAN. Diese Verbindung ist oftmals nicht durch ein gesondertes Passwort gesichert, somit kann jeder, der sich auskennt, über diese "offene" Verbindung ins Internet gehen und geschützte Daten herunterladen. Erwischt werden kann er nur schwer: Er bleibt unerkannt, denn nur die IP-Adresse des Zugangsbesitzers wird registriert.

Bei Fragen zu Ihrem WLAN-Netz und seiner Sicherheit helfen wir Ihnen gern weiter. Fragen Sie nach.

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